Teil 2: Flächenplanung
Abschnitt 2: Landschaftsplanung
§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
(1) Die Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 32 bewertet:
für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen) mit 3 Prozent,
für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 37 Prozent,
für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent und
für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit 10 Prozent.
(2) 1Anlage 8 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase. 2Anlage 9 enthält Beispiele für Besondere Leistungen.
Fundstelle(n):
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PAAAF-81393