EfbV Anhang zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Anhang zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen

Die Kenntnisse müssen sich auf folgende Bereiche erstrecken:

  1. anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und der gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen;

  2. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung;

  3. Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen;

  4. Vorschriften des Abfallrechts und des für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten geltenden sonstigen Umweltrechts;

  5. Bezüge zum Gefahrgutrecht;

  6. Vorschriften der betrieblichen Haftung.

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MAAAB-36415