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EfbV § 10

Dritter Abschnitt: Anforderungen an den Betriebsinhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen

§ 10 Anforderungen an das sonstige Personal

1Das sonstige Personal muss zuverlässig sein und eine für die jeweils wahrgenommene Tätigkeit erforderliche Sachkunde besitzen. 2Hinsichtlich der Zuverlässigkeit findet § 8 Abs. 1 Satz 2 entsprechende Anwendung. 3Die Sachkunde erfordert eine betriebliche Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplanes.

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MAAAB-36415

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