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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 2385/01

Gesetze: UStG 1999 § 2 Abs. 1

Unternehmereigenschaft eines Fleischzerlegers

Einkommensteuer 1999 und Umsatzsteuer 1999 und 2000

Leitsatz

1. Ein Fleischzerleger, der nach außen hin als Unternehmer auftritt, indem er seine Leistungen den Auftraggebern gegenüber auf eigenen Rechnungsvordrucken mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer abrechnet und hinsichtlich der erzielten Umsatzerlöse Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreicht, und der im Innenverhältnis zu seinen Auftraggebern Unternehmerinitiative entfaltet und Unternehmerrisiko trägt, indem er unter anderem Werkverträge selbst abschließt, die Höhe seiner Vergütung durch die erbrachte Leistung selbst bestimmen kann und keine Vergütung für Ausfallzeiten erhält, ist umsatzsteuerlich als Unternehmer anzusehen.

2. Ein Fleischzerleger kann trotz seiner Tätigkeit in einer Kolonne als selbstständig angesehen werden.

Fundstelle(n):
NAAAB-36364

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Sächsisches FG, Urteil v. 14.07.2004 - 7 K 2385/01

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