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FG Düsseldorf 18.3.2004 14 K 5045/01 E, V, F, IWB 22/2004 S. 899

Einkommensteuer | Schätzung von ausländischen Kapitaleinkünften und ausländischem Kapitalvermögen aufgrund eines Order-Barschecks

(1) Wird beim Stpfl. ausschließlich ein Order-Barscheck einer Luxemburger Bank gefunden, so ist auch bei Verweigerung jeglicher Mitwirkung unter Beachtung des Grundsatzes „in dubio pro reo” im Einzelfall zu prüfen, inwieweit das Vorliegen einer Steuerhinterziehung bejaht werden kann. (2) Ist die Änderung der Veranlagung oder die erstmalige Veranlagung nicht vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung abhängig, können im Hinblick auf den Order-Barscheck Kapitaleinkünfte und Kapitalvermögen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten unter Berücksichtigung der bei der Luxemburger Bank üblichen Mindestanlagesumme geschätzt werden (, V, F, rkr., EFG 2004, S. 1098). • Hinweis: Gegen die Klin. wurde...

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