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NWB Nr. 48 vom Seite 3875 Fach 29 Seite 1637

Rechtliche Problemstellungen bei Public Private Partnership-Projekten

von Prof. Dr. Achim Albrecht, Gelsenkirchen

I. Einführung

1. Begriffsbestimmung

Trotz einer Vielzahl unterschiedlicher Definitionsversuche für Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor bei der Bereitstellung von öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen und Dienstleistungen (sog. Public Private Partnership – PPP) kann ganz allgemein gesagt werden, dass hierbei die Strukturen des öffentlichen Sektors mit dem Know-how der Wirtschaft zum gegenseitigen Nutzen verbunden werden sollen, was zu einer Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft bei der Planung, Erstellung, Finanzierung sowie Betrieb und Verwertung von bislang staatlich erbrachten öffentlichen Leistungen führt. Die öffentliche Hand sucht vornehmlich Finanzierungspartner für Bauleistungen und Betreiber öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge, während auf privater Seite vor allem Versorgungsunternehmen und Managementunternehmen mit Renditeerwartung den Kommunen Dienstleistungspakete anbieten (z. B. im Krankenhaus- und Schulsektor). PPP-Projekte sind charakterisiert durch einerseits eine langfristige vertragliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit einer sachgerechten Risikoverteilung und andererseits dem Zi...

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