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Die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen
Das Umwandlungssteuerrecht wurde wegen des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren angepasst. Die Änderungen durch das StSenkG v. (BGBl 2000 I S. 1433) und das UntStFG v. (BGBl 2001 I S. 3858) betreffen vor allem die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften und in Einzelunternehmen. Mit dem neuen Recht haben sich die Rahmenbedingungen für diese Umwandlungen wesentlich verschlechtert. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Übernahmeverlustes, der sich steuerlich nicht mehr auswirken kann.
Die Frage der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen hat jedoch wegen der Änderungen durch das StVergAbG v. (BGBl 2003 I S. 660) an Bedeutung gewonnen. Denn durch den neu eingefügten § 37 Abs. 2a KStG ist die Realisierung des noch aus dem Anrechnungsverfahren stammenden KSt-Guthabens begrenzt worden. Diese Begrenzung gilt – abgesehen von der Liquidation – nicht in den Fällen, in denen eine Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen umgewandelt wird. § 10 Satz 2 UmwStG schließt die Anwendung des § 37 Abs. 2a KStG aus. Eine sofortige Mobilisierung des vorhandenen KSt-Guthabens lässt sich somit durch eine entsprechende Umwandlung erreichen. Negative Folgen können sich allerdings ergeben, weil d...