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NWB Nr. 48 vom Seite 3815

Ombudsrat zur Begleitung der neuen Arbeitsmarktpolitik

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat am die Mitglieder des neuen Ombudsrats zur Begleitung der Arbeitsmarktreform berufen. Der neue Ombudsrat nimmt seine Aufgaben unabhängig und ehrenamtlich wahr. Seine Aufgabe ist es, die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu begleiten. Der Rat soll Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns und der gesetzlichen Regelungen (SGB II) ziehen und entsprechende Empfehlungen geben.

Der Rat wird hierbei über Befunde und Entwicklungen in der Praxis von den zuständigen Stellen (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Agenturen für Arbeit, Kommunen) ständig informiert und hat darüber hinaus die Möglichkeit, Einzelfälle in eigenem Ermessen aufzugreifen. Zur Unterstützung des Ombudsrats richtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine Geschäftsstelle ein, an die sich Betroffene wenden können (zu erreichen über das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Scharnhorststr. 34–37, 10115 Berlin). S. 3816

Der Rat wird außerhalb des regulären Widerspruchs- und Klageverfahrens tätig. Seine Einrichtung ersetzt nicht diese Verfahr...

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