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Kapitalgesellschaft | bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung einer Überversorgung (§§ 4 Abs. 4, 4c, 4d, 4e, 6a EStG)
Überdurchschnittlich hohe Versorgungszusagen sind nach dem grundsätzlich steuerrechtlich anzuerkennen, soweit die Zusagen betrieblich veranlasst sind und arbeitsrechtlich keine Reduzierung der Versorgungszusagen aufgrund planwidriger Überversorgung möglich ist. Der Betriebsausgabenabzug von Beiträgen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gelte grundsätzlich auch für überdurchschnittlich hohe Versorgungszusagen. Weiter erläutert das BMF mit Berechnungsbeispielen, inwieweit durch überdurchschnittlich hohe Versorgungszusagen künftige Einkommenserhöhungen vorweggenommen werden und damit ein Verstoß gegen § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b und c EStG sowie gegen § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG vorliegt. Ausführlich wird die A...