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BBK Nr. 22 vom Seite 1029 Fach 29 Seite 1128

Realsicherheiten bei der Fremdfinanzierung mittelständischer Unternehmen

Grundpfandrechte, Forderungsabtretung und Sicherungsübereignung in der Praxis

von Dipl.-Betriebsw. Peter Bentz, Friedrichsthal
++ Kernaussagen ++

Für die Kreditfinanzierung mittelständischer Unternehmen ist die Gewährung geeigneter Sicherheiten unabdingbar. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Merkmale der sog. Realsicherheiten „Grundschuld”, „Hypothek”, „Forderungsabtretung” und „Sicherungsübereignung”. Die Kenntnis der charakteristischen Eigenschaften dieser von den Banken häufig geforderten Sicherungsmittel wird die Verhandlungsposition der KMU und ihrer Berater im Finanzierungsgespräch stärken.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Grundpfandrechte
II.
Forderungsabtretung (Zession)
•  Grundschuld•   Hypothek
III.
Sicherungsübereignung beweglicher Sachen
IV.
Zusammenfassung

I. Grundpfandrechte

1. Charakteristika der Grundschuld und der Hypothek

Gem. § 1191 Abs. 1 BGB kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Bei einer solchen Grundschuld handelt es sich um das Pfandrecht an einem Grundstück.

Die Grundschuld ist abstrakt, d. h. losgelöst von dem Bestehen einer Forderung. Zum Erwerb der Grundschuld ist somit die Entstehung einer Forderung nicht erforderlich. ...

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