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BBK Nr. 22 vom Seite 1019 Fach 12 Seite 6724

Bilanzierung von Emissionsrechten nach GoB

von Dipl.-Betriebsw. Jochen Langenbeck, Bochum
++ Kernaussagen ++

Die Bundesregierung wird den Betreibern bestimmter umweltschädlicher Anlagen ab dem Emissionsrechte zuteilen. Das darin festgeschriebene Emissionsvolumen dürfen sie nicht überschreiten, es sei denn, sie kaufen von anderen Unternehmen Emissionsrechte hinzu. Der Beitrag erläutert, wie die Emissionsrechte nach den GoB zu bilanzieren sind.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und der Handel mit Emissionsrechten
III.
Bilanzierung ungewisser Verbindlichkeiten
II.
Bewertung und Bilanzierung der Emissionsrechte
IV.
Rückstellungen für mögliche Geldbußen

I. Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und der Handel mit Emissionsrechten

Das IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), ein internationaler Ausschuss von Wissenschaftlern, geht davon aus, dass der für den Klimawandel verantwortliche Treibhauseffekt auf die Emission von Kohlendioxid (CO2) zurückzuführen ist. Bereits 1992 hat deshalb die internationale Staatengemeinschaft in Rio de Janeiro eine Rahmenkonvention zum Klimaschutz unterzeichnet. Im Protokoll von Kioto haben sich 1997 die Industrieländer dazu verpflichtet, die Treibhausga...

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