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NWB Nr. 47 vom Seite 3719

Bundestag verabschiedet Bilanzrechtsreformgesetz und Bilanzkontrollgesetz

Der Bundestag hat am mit den Stimmen aller Fraktionen das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) verabschiedet. Die Gesetze stärken die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, führen die International Accounting Standards (IAS) ein und schaffen ein neues Bilanzkontrollverfahren.

I. Bilanzrechtsreformgesetz

Das Gesetz stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfer und dient der Fortentwicklung und Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts. Bis auf wenige Ausnah-S. 3720men gelten die neuen Regelungen für Geschäftsjahre ab dem . Ein Kernanliegen des Bilanzrechtsreformgesetzes ist es, Wirtschaftsprüfer von der Abschlussprüfung eines Unternehmens auszuschließen, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht. Ein unabhängiger Abschlussprüfer soll nicht gleichzeitig als Interessenvertreter des zu prüfenden Unternehmens tätig sein und auch nicht das Produkt eigener vorangegangener Dienstleistungen bewerten (Selbstprüfungsverbot).

1. Neufassung des § 319 Handelsgesetzbuch (HGB)

Nach dem neugefassten § 319 HGB sind Abschlussprüfer insbesondere ausgeschlossen, wenn sie aufgrund geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Beziehungen die Besorgnis einer Befangenheit begründen, gesetzliche Vertreter, Au...

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