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Regelung über Verrechnung von Spekulationsverlusten verfassungsgemäß
Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften auf Gewinne, die der Steuerpflichtige im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat oder erzielt, ist nach dem nicht grundgesetzwidrig.