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Zufluss von Zinserträgen bei Schuldumschaffung aus anderen Einlagen
Bei einem Anstieg des Guthabens bei einer Anlagegesellschaft ist bei Bestehen eines Wiederanlagemandats trotz fehlender tatsächlicher Verfügungsmacht des Anlegers über die Zinsen ein Zufluss des Ertrags anzunehmen. Wie das entschieden hat, liegt ein Zufluss von Zinserträgen auch bei illiquiden Anlagegesellschaften vor, wenn die Anlagegesellschaft bereit und in der Lage ist, aufgrund von Einzahlungen anderer Anleger, die den jeweiligen Anlegern gutgeschriebenen Renditen auszuzahlen.