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Einkommensteuer; | AfA-Bemessungsgrundlage bei Gebäudeentnahme aus Anlaß einer Betriebsaufgabe (§ 7 Abs. 4 EStG)
Entnimmt der Stpfl. ein Gebäude aus dem BV in das Privatvermögen, so ist die weitere AfA nach dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder dem gemeinen Wert/Verkehrswert zu bemessen, mit dem das Gebäude bei der Überführung in das Privatvermögen stl. erfaßt worden ist (vgl. Abschn. 43 Abs. 6 Satz 2 EStR 1990). Maßgeblich ist demnach bei einer Betriebsaufgabe der Wert, der bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns zugrunde gelegt worden ist. Wird der ESt-Bescheid des Betriebsaufgabejahres vom Stpfl. mit der Begründung angefochten, der Gebäudewert sei entsprechend einem eingereichten Wertgutachten zu hoch angesetzt worden, so ist, falls das FA dem Einwand des Stpfl. folgt, die weitere AfA nach dem niedrigeren Gebäudewert zu bemessen. Dies gilt für die Folgejahre auch dann, wenn der ESt-Bescheid des Betriebsaufga...