Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Für die Jahre 1982 und 1983 gaben sie keine Einkommensteuererklärungen ab. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) veranlagte die Kläger zusammen und schätzte die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer. Die Einkommensteuerschuld setzte das FA für 1982 auf 13866 DM und für 1983 auf 7018 DM fest. Die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassenen Einkommensteuerbescheide wurden ausweislich der Einkommensteuerakten jeweils getrennt an beide Ehegatten an deren damalige Wohnadresse zugesandt. Mit Bescheiden vom 15. Januar 1986 (1982) und 2. Oktober 1986 (1983), die ebenfalls an die Kläger adressiert waren, hob das FA den Vorbehalt der Nachprüfung auf.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 768 BFH/NV 1994 S. 768 Nr. 11 IAAAB-35401
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