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BFH Beschluss v. - X R 15/94

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist vor dem Finanzgericht (FG) unterlegen. An dem Urteil des Senats wirkten die ehrenamtlichen Richter A und B mit. Der Geschäftsverteilungsplan des FG für 1993 bestimmte: "Die ehrenamtlichen Richter wirken in der sich aus der Senatsliste ergebenden Reihenfolge mit. Maßgebend für die Reihenfolge ist das Datum der Ladungsverfügung des Vorsitzenden." Demgemäß waren die ehrenamtlichen Richter A und B, die auf den Plätzen 14 und 15 der Hauptliste des Senats des FG stehen, zu der Sitzung geladen worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 626
BFH/NV 1995 S. 626 Nr. 7
WAAAB-35389

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BFH, Beschluss v. 23.11.1994 - X R 15/94 -nv-

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