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BFH Urteil v. - V R 96/92

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -- eine Gemeinde -- unterhielt ein Wasserwerk als Eigenbetrieb. Für die Streit jahre (1982, 1984 und 1985) führte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag des Gemeindeprüfungsamts des zuständigen Regierungspräsidenten die Prüfung des Jahresabschlusses für das Wasserwerk durch. Die Rechnung über die Prüfung stellte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf die Klägerin aus. Die darin gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuern wurden von der Klägerin bei ihren Umsatzsteuererklärungen als Vorsteuerbeträge abgezogen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 459
BFH/NV 1995 S. 459 Nr. 5
DAAAB-35271

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BFH, Urteil v. 20.10.1994 - V R 96/92 -nv-

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