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FINANZGERICHT DÜSSELDORF Urteil v. - 5 K 7297/95 U

Gesetze: AO § 39UStG § 3 Abs. 9UStG § 4 Nr. 9aUStG § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1 § 15 Abs. 4 Satz 1

Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen des Treuhänders; Reichweite des unternehmerischen Tätigkeitsbereichs

Leitsatz

  1. Verwendet der Treuhänder ein (teilweise) dem Treugeber zustehendes Erbbaurecht an einem Grundstück nach dessen Bebauung zur Ausführung gewerblicher Vermietungsumsätze, so sind die vom Treuhänder bezogenen Bauleistungen deshalb mit der Rechtsfolge des vollen Vorsteuerabzuges den von ihm ausgeführten Vermietungsumsätzen zuzurechnen, weil diese den danebenliegenden steuerfreien Umsatz der Verschaffung des Erbbaurechts im Innenverhältnis zum Treugeber überlagern.

  2. Bei der unveränderten unternehmerischen Nutzung eines Wirtschaftsguts im Unternehmen des Treuhänders kann dieser die hiermit zusammenhängenden Eingangsumsätze bis zur Auflösung des Treuhandverhältnisses seinem unternehmerischen Tätigkeitsbereich zuordnen.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 601 Nr. 11
OAAAB-13305

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FINANZGERICHT DÜSSELDORF, Urteil v. 24.11.1999 - 5 K 7297/95 U

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