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BFH Beschluss v. - VIII B 64-76/94

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Grundstücksgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Gesellschafter sind außerdem an einer Bauträgergesellschaft, der Firma A-Bau GmbH & Co. KG und an einer weiteren GbR, die ein Baugeschäft in B betreibt, beteiligt. Nach einer Außenprüfung bei der GmbH & Co. KG und weiteren Ermittlungen ergab sich, daß die Klägerin in den Jahren 1977/78 in C zwei Wohnblocks mit 33 Wohnungen hatte errichten lassen. Hiervon wurden zunächst sechs als Eigentumswohnungen verkauft. Der Verkauf weiterer 12 Eigentumswohnungen wurde bei einer Außenprüfung für den Zeitraum 1982 bis 1984 festgestellt. Ein Rechtsbehelfs- und finanzgerichtliches Verfahren gegen die Erweiterung der Außenprüfung und wegen Aussetzung der Vollziehung wurde vom Finanzgericht (FG) am 10. Oktober 1989 rechtskräftig abgeschlossen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 526
BFH/NV 1995 S. 526 Nr. 6
VAAAB-35090

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 27.09.1994 - VIII B 64-76/94 -nv-

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