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BFH Beschluss v. - VII B 22/94

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) pachtete Januar 1991 eine ... ha große Teilfläche eines zur Milchproduktion genutzten Grundstücks. Nach dem Pachtvertrag ging eine Anlieferungsreferenzmenge (ARM) von ... kg auf den Kläger über. Die Landwirtschaftskammer (LWK) erteilte März 1991 eine entsprechende Bescheinigung. Die übergegangene ARM hatte einen Referenzfettgehalt (RFG) von ... %. Zum Februar pachtete der Kläger den gesamten Betrieb seines Vaters. Insoweit bescheinigte die LWK dem Kläger März 1991 den Übergang einer ARM von ... kg. Zu dieser ARM gehörte ein RFG von ... %. Der Käufer des Klägers berechnete ihm mit Schreiben vom Mai 1991 zum Februar 1991 eine Gesamt- ARM mit einem RFG von ... %.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 79
BFH/NV 1995 S. 79 Nr. 1
CAAAB-35027

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BFH, Beschluss v. 03.05.1994 - VII B 22/94 -nv-

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