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BFH Beschluss v. - V B 82/93

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war laut Anstellungsvertrag vom 22. Februar 1985 im Streitjahr (1986) als Insolvenzsachbearbeiterin im Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüro ihres Ehemannes (des Prozeßbevollmächtigten) angestellt. Ihre Arbeitszeit pro Monat betrug regelmäßig 50 Stunden, wöchentlich ca. 12 Stunden, "Montag bis Freitag nach näherer Weisung durch den Arbeitgeber". Der monatliche Arbeitslohn hatte die Höhe von 500 DM, pauschalierte Lohnsteuer trug der Arbeitgeber.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 886
BFH/NV 1995 S. 886 Nr. 10
TAAAB-34982

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BFH, Beschluss v. 09.06.1994 - V B 82/93 -nv-

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