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BFH Beschluss v. - V B 157/93

Das Finanzgericht (FG) hat die Vermietung einer Wohnung durch die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) an einen gewerb lichen Zwischenvermieter (GmbH) unter Verzicht auf die Steuerbefreiung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als rechtsmißbräuchliche Gestaltung beurteilt, die den begehrten Vorsteuerabzug aus Rechnungen über die Herstellung der Wohnung nach dem Gesetzesplan ausschließt. Dabei hat es u. a. auch gewürdigt, daß nach den vorgelegten Vertragsunterlagen der Verwaltungsaufwand der Kläger bei der Vermietung an den gewerblichen Zwischenvermieter ebenso groß gewesen sei wie bei der Vermietung an einen die Wohnung selbst nutzenden Endmieter, daß die Kläger am Belegenheitsort der vermieteten Eigentumswohnung ansässig waren und daß die GmbH als gewerblicher Zwischenvermieter wegen ihres niedrigen Stammkapitals kein solventerer Schuldner als ein von den Klägern ausgewählter Zwischenvermieter gewesen sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 360
BFH/NV 1995 S. 360 Nr. 4
PAAAB-34940

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BFH, Beschluss v. 10.05.1994 - V B 157/93 -nv-

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