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BFH Urteil v. - II R 49/92

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb 1978 ein Erbbaurecht an einem Grundstück. Im Jahre 1979 bebaute er das Grundstück mit einem Wohnhaus. Die Baugenehmigung wurde am 28. Juni 1978 für ein "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" erteilt. Für Zwecke der Einheitswertfeststellung auf den 1. Januar 1980 erklärte der Kläger bezüglich der Einliegerwohnung: "Gesamtfläche 22 qm; kein Bad bzw. Dusche."

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 93
BFH/NV 1995 S. 93 Nr. 2
EAAAB-34692

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BFH, Urteil v. 16.02.1994 - II R 49/92 -nv-

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