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BFH Beschluss v. - III B 90/94

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat durch seinen Prozeßbevollmächtigten, einen Rechtsanwalt, gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) Revision eingelegt und gleichzeitig "äußerst hilfsweise" beantragt, die Revision zuzulassen. Er hat diesen Antrag für den Fall gestellt, daß "der Streitwert unter die Revisionsgrenze (von -- seiner Auffassung nach -- 1 000 DM) absinken" sollte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 425
BFH/NV 1995 S. 425 Nr. 5
WAAAB-34634

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BFH, Beschluss v. 09.09.1994 - III B 90/94 -nv-

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