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Umsatzsteuerliches Gestaltungspotenzial bei gemischt genutzten Gebäuden
Praktische Konsequenzen der EuGH-Rechtsprechung in Fallbeispielen und verbleibende offene Fragen
++ Kernaussagen ++Durch den EuGH werden die FinVerw und der Gesetzgeber zunehmend gezwungen, Fehler aus der Umsetzung des EU-Rechts zu beseitigen. Ein einschneidendes Beispiel für den Bereich der USt ist das durch das der bisher gefestigten deutschen Rechtsauffassung zur privaten Verwendung von unternehmerischen Gebäuden eine Absage erteilt worden ist. In diesem Beitrag werden das Gestaltungspotenzial aus dieser Entscheidung sowie die Reaktion der FinVerw beispielhaft erläutert.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Rechtsprechung des EuGH und des BFH | III. | Konsequenzen in der Praxis nach den BMF-Schreiben | ||
II. | Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden | IV. | Zusammenfassung |
I. Rechtsprechung des EuGH und des BFH
Mit Urteil vom - Rs. C-269/00 (Wolfgang Seeling) hat der EuGH entschieden, dass bei einem gemischt genutzten Grundstück die private Nutzung eines Teils dieses Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe der USt zu unterwerfen ist. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsauffassung werden entsprechende Nutzungstatbestände damit nicht nur steuerpflichtig, sondern ermöglichen auch den Abzug der mit diesem Gebäudeteil im Zusammenhang stehenden ...