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Das Investitionszulagengesetz 2005
++ Kernaussagen ++Mit dem InvZulG 2005 wird die 2004 auslaufende Förderung von Investitionen im Fördergebiet beschränkt auf betriebliche Erstinvestitionen der Jahre 2005 und 2006 vorbehaltlich der Genehmigung der EU fortgesetzt. Das InvZulG knüpft dabei in seiner Konzeption, nicht jedoch hinsichtlich des Begünstigungszeitraums nahtlos an das InvZulG 1999 an.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung | • Beschränkung der
Begünstigung auf
Erstinvestitionen• Fünfjähriges
Verbleiben in einer Betriebsstätte im
Fördergebiet• Gebäude als
begünstigte
WG• Begünstigungszeitraum• Bemessungsgrundlage
und Höhe | |||
II. | Persönliche Anspruchsberechtigung | ||||
III. | Fördergebiet | ||||
IV. | Anspruchsvoraussetzungen | ||||
• | Neue
abnutzbare bewegliche WG des Anlagevermögens |
I. Einführung
Die Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin durch das InvZulG 1999 (vgl. dazu ) läuft zum Ende des Jahres 2004 aus. Mit dem InvZulG 2005 vom (BGBl I S. 438) wird diese Förderung in den Jahren 2005 und 2006 fortgesetzt, allerdings beschränkt auf betriebliche Investitionen auf teilweise niedrigerem Niveau sowie unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Bestimmungen der EU. D...