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BFH Urteil v. - V R 93/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gemeinde, unterhält mehrere Betriebe gewerblicher Art. In den Jahren 1976 bis 1983 errichtete sie ein Parkhaus. Der erste Bauabschnitt mit 160 Stellplätzen wurde Anfang 1977, der zweite Bauabschnitt mit weiteren 600 Stellplätzen wurde Ende April 1981 fertiggestellt. Die Stellplätze wurden der Öffentlichkeit jeweils nach Errichtung unentgeltlich zur Benutzung überlassen. Die Schlußabnahme des gesamten Bauwerks erfolgte am 29. April 1981; eine Zufahrtsbrücke wurde am 21. September 1982, die Abfertigungsanlage am 20. Januar 1983 fertiggestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 364
BFH/NV 1995 S. 364 Nr. 4
GAAAB-34298

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BFH, Urteil v. 18.06.1993 - V R 93/88 -nv-

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