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BFH Urteil v. - V R 111/89

Die Anschlußrevisionsklägerin und Revisionsbeklagte (im folgenden: Sozietät) ist eine von den Rechtsanwälten A und B in den Streitjahren (1979 bis 1981) gebildete Sozietät. Die Sozietät war tätig in Räumen, die sie mit schriftlichem Mietvertrag vom 13. August 1979 von der Ehefrau des B angemietet hatte. Die Miete war auf ein Konto des B zu entrichten, über das dessen Ehefrau mitverfügungsberechtigt war. Zum 31. Dezember 1981 schied A aus der Sozietät aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 636
BFH/NV 1994 S. 636 Nr. 9
IAAAB-34254

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BFH, Urteil v. 15.03.1993 - V R 111/89 -nv-

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