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BFH Urteil v. - VI R 79/89

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) nahm im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für Gerichtsreferendare vom 14. bis 18. Oktober . . . an einer Studienfahrt nach Berlin teil. Am Nachmittag des 14. Oktober wurde die Gedenkstätte für Widerstandskämpfer in Plötzensee besichtigt. Am 15. Oktober fand eine Fahrt nach Ost-Berlin mit einem Besuch in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland statt. Am 16. Oktober wurden das Bundeskartellamt und der Reichstag, am 17. Oktober das Bundesverwaltungsgericht besucht. Der Nachmittags des 17. Oktober stand zur freien Verfügung. Im Anschluß an einen Vortrag eines aus der DDR stammenden Rechtsanwalts über das Recht der DDR wurde am 18. Oktober die Heimreise angetreten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 813
BFH/NV 1992 S. 813 Nr. 12
IAAAB-33444

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BFH, Urteil v. 05.06.1992 - VI R 79/89 -nv-

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