Über das Vermögen des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) wurde am . . . das Konkursverfahren eröffnet. Am . . . wurde das Konkursverfahren mangels Masse wieder eingestellt. Der Kläger hat Steuerschulden in Höhe von ca. . . . DM, die im wesentlichen auf Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen beruhen, da er seit . . . keine Steuererklärungen mehr abgegeben hat. Der Versuch einer Sachpfändung durch das Finanzamt (FA) blieb erfolglos. Der Aufforderung, einen Vermögensstatus vorzulegen, kam der Kläger nicht nach. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat ein berufsgerichtliches Ermittlungsverfahren gegen den Kläger eingeleitet, weil er für seine Tätigkeit als Steuerberater mangels Zahlung der Prämien keine Berufshaftpflichtversicherung mehr unterhält. Der Kammerbeitrag ist für mehrere Jahre nicht rechtzeitig entrichtet worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 624 BFH/NV 1993 S. 624 Nr. 10 KAAAB-33400
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