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BFH Beschluss v. - VII B 229/91

Mit der beim Finanzgericht (FG) anhängigen Klage begehrt die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) die Auszahlung eines bei dem Gesellschafter A entstandenen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruchs. Zur Begründung trägt sie vor, dieser Anspruch sei an sie abgetreten und die Abtretung dem Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt - FA -) am 21. Juli ... offengelegt worden. Es treffe nicht zu, daß dieser Erstattungsanspruch durch Aufrechnung des FA mit einer gepfändeten Gegenforderung erloschen sei. Denn die vom FA mit Pfändungsverfügung vom 28. November ... gepfändete angebliche Forderung der X-GmbH gegen A, mit der das FA in der Folgezeit gegen den Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch aufgerechnet habe, habe nicht bestanden; sie sei bereits während des Konkursverfahrens der X-GmbH durch gegenseitige Verrechnung zwischen der GmbH und dem Gesellschafter A erloschen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 479
BFH/NV 1994 S. 479 Nr. 7
NAAAB-33250

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BFH, Beschluss v. 01.12.1992 - VII B 229/91 -nv-

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