Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - III B 101/92

Alsbald nach Erhebung der Klage wegen Einkommensteuer 1985 (Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) teilte der Prozeßbevollmächtigte der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) dem Finanzgericht (FG) mit, daß er von Anfang August bis zum 26. September 1991 in Urlaub sei. Der Vorsitzende des zuständigen FG-Senats wies daraufhin den Prozeßbevollmächtigten der Kläger vorsorglich darauf hin, daß am 30. September 1991 und an weiteren späteren Terminen mündliche Verhandlungen in einer Reihe der zahlreichen von ihm eingereichten Untätigkeitsklagen stattfinden sollten. Das FG lud dann in der Sache der Kläger zur mündlichen Verhandlung auf den 30. September 1991. Die Ladung wurde dem Prozeßbevollmächtigten am 31. August 1991 zugestellt und dabei lt. Postzustellungsurkunde (PZU) persönlich übergeben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 309
BFH/NV 1993 S. 309 Nr. 5
OAAAB-32898

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Beschluss v. 11.08.1992 - III B 101/92 -nv-

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen