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BFH Beschluss v. - I B 93/91

Die Klägerin, eine Stewardeß, begehrte bei der Einkommensteuer 1986 die Freistellung der anläßlich von Italienaufenthalten erzielten Einkünfte. Dabei entstand Streit über die Behandlung der sog. Bodenzeiten. Das FA bezog die Bodenzeiten nicht in die Berechnung der steuerfreien Einkünfte mit ein. Einspruch und Klage hatten in diesem und anderen Punkten keinen Erfolg. Der BFH wies die auf Divergenz und die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurück.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 646
BFH/NV 1992 S. 646 Nr. 10
KAAAB-32856

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BFH, Beschluss v. 05.02.1992 - I B 93/91 -nv-

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