Die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) erzielten im Streitjahr u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die hierbei vom jeweiligen Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer und Kirchensteuer betrug für den Antragsteller . . . DM und für die Antragstellerin . . . DM. Die Zusammenveranlagung der Antragsteller zur Einkommensteuer führte zu einer Steuerfestsetzung von 0 DM und zu einem Guthaben in Höhe der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge. Das beklagte Finanzamt (FA) zahlte aufgrund eines gegen den Antragsteller gerichteten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses den aus den Steuerabzügen des Antragstellers stammenden Erstattungsbetrag von . . . DM an dessen Gläubiger aus und überwies das Restguthaben auf das Konto der Antragstellerin.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 145 BFH/NV 1992 S. 145 Nr. 3 AAAAB-32599
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