Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) nahm die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) jeweils mit Haftungsbescheiden in Gestalt der Einspruchsentscheidungen über insgesamt . . . DM gemäß §§ 71, 191 der Abgabenordnung (AO 1977) wegen Einkommen- und Kirchensteuerschulden und Umsatzsteuerschulden des R als Haftungsschuldner in Anspruch. R hatte einen Handel mit . . . betrieben, ohne Steuererklärungen abzugeben und ohne Steuern zu zahlen. Nach erfolglosem Einspruch hob das Finanzgericht (FG) die Haftungsbescheide in Gestalt der Einspruchsentscheidungen bis auf die Haftung wegen Kirchensteuer für . . . auf.
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 504 BFH/NV 1991 S. 504 Nr. 8 FAAAB-32567