I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) vermietete seine Eigentumswohnung vor Fertigstellung für fünf Jahre an einen gewerblichen Zwischenmieter, verzichtete auf die Steuerfreiheit der Mietumsätze und machte aus Rechnungen über die Anschaffung bzw. Herstellung der Wohnung von Bauhandwerkern berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung für 1984 geltend. Er hatte mit dem Zwischenmieter vereinbart, daß die Zahlung der monatlichen Miete erst drei Monate nach dem Beginn des Mietverhältnisses beginnen sollte. Außerdem hatte der Kläger eine Maklercourtage von 1,6 Monaten und eine Vermietungsgarantiegebühr von 2,3 Monatsmieten entrichtet.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 278 BFH/NV 1992 S. 278 Nr. 4 NAAAB-32385