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BFH Urteil v. - III R 70/88

In ihrem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für 1984 (Streitjahr) machten die Kläger und Revisionskläger (Kläger) Krankenbehandlungskosten in Höhe von insgesamt . . . DM als außergewöhnliche Belastung geltend. In diesem Betrag waren enthalten . . . DM als Kosten für zelltherapeutische Behandlungen, . . . DM für den Kauf von Medikamenten, 723,35 DM Eigenanteil für den Kauf von Brillen sowie 160 DM als sonstige Krankheitskosten (Eigenanteil für Krankenhausaufenthalt und Krankenfahrten sowie Rezeptanteile).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 386
BFH/NV 1991 S. 386 Nr. 6
FAAAB-32220

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BFH, Urteil v. 11.01.1991 - III R 70/88 -nv-

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