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BFH Urteil v. - X R 127-128/88

Im Namen der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in zwei getrennten Schriftsätzen - jeweils auf Kanzleipapier des Steuerberaters X - am 16. Juni 1987 beim Finanzgericht (FG) zwei Anfechtungsklagen "wegen unzutreffender Steuerfestsetzung" erhoben: Zum einen im Namen der Kläger (zu 1) wegen Einkommensteuer 1974 bis 1981 und zum anderen im Namen des Klägers (zu 2) wegen Umsatzsteuer 1974 bis 1981. Im Rubrum der Klageschriften war jeweils als alleiniger Bevollmächtigter ebenfalls der Steuerberater X benannt. Unterzeichnet waren die Klageschriften dagegen von Steuerberater Y; dieser ist am Ende der Schriftstücke auch durch entsprechenden Maschinenausdruck als Verfasser ausgewiesen; im übrigen findet sich in den Klageschriften kein Hinweis auf seine verfahrensrechtliche Stellung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 179
BFH/NV 1991 S. 179 Nr. 3
AAAAB-32077

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BFH, Urteil v. 25.04.1990 - X R 127-128/88 -nv-

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