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BFH Urteil v. - IX R 95/89

Seit 1983 verkauften die Eigentümer des Grundstücks A einzelne Eigentumswohnungen dieses Objekts. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) erfuhr durch eine Anfrage eines anderen FA, daß eine Eigentumswohnung des Objekts an einen Erwerber veräußert worden war. Das FA konnte der Mitteilung entnehmen, daß im Zuge der Veräußerung der Eigentumswohnung die Klägerin und Revisionbeklagte (Klägerin) zum Treuhänder bestellt worden war und in dieser Eigenschaft verschiedene Verträge mit Dritten abgeschlossen hatte, und zwar Verträge über die steuerliche Beratung und Betreuung, die Vermittlung der Fremdfinanzierung, die wirtschaftliche Betreuung und Finanzierungsvorbereitung, die Vermietungsvorbereitung sowie die Vermittlung des Verwaltervertrages.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 213
BFH/NV 1991 S. 213 Nr. 4
FAAAB-31718

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BFH, Urteil v. 07.08.1990 - IX R 95/89 -nv-

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