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BFH Urteil v. - V R 106/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) errichtete 1969 für ihre Maschinenfabrik eine weitere Werkhalle, die sie in der Bilanz als "Erweiterung des Fabrikgebäudes" bezeichnete und deren Herstellungskosten sie mit 563 000 DM angab. In der Umsatzsteuererklärung für 1969, die auf die Bilanz verwies, behandelte die Klägerin die Zuführung der Halle nicht als selbstverbrauchsteuerpflichtigen Vorgang. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte die Umsatzsteuer erklärungsgemäß durch bestandskräftigen Bescheid vom 24. September 1971 fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 688
BFH/NV 1989 S. 688 Nr. 11
XAAAB-31310

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BFH, Urteil v. 23.02.1989 - V R 106/83 -nv-

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