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BFH Beschluss v. - IV S 1/89

Der Kläger und Antragsteller (Kläger) beantragt sinngemäß die Aussetzung der Vollziehung des gesondert festgestellten Gewinns aus seiner Tätigkeit als Zahnarzt in Höhe der nicht anerkannten Aufwendungen für Feingold und Feingoldband.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 301
BFH/NV 1990 S. 301 Nr. 5
KAAAB-30993

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 31.05.1989 - IV S 1/89 -nv-

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