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BFH Beschluss v. - IV R 112/88

Streitig war, ob beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG in der Übergangsbilanz zum Verkauf bestimmte Masttiere mit den für Umlaufvermögen geltenden Werten der Einkommensteuerkartei der OFD Hannover (Karte 3.3d zu § 13 EStG) oder mit den Durchschnittswerten (Einkommensteuerkartei, a. a. O., Karte 3.4 und 3.5 zu § 13 EStG) anzusetzen waren. Weiter war für geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 EStG umstritten, ob der Restbuchwert oder ein Erinnerungswert zu bilanzieren war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 255
BFH/NV 1990 S. 255 Nr. 4
HAAAB-30942

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BFH, Beschluss v. 30.01.1989 - IV R 112/88 -nv-

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