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BFH Urteil v. - I R 161/85

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein . . .geschäft, in dem seine Ehefrau mitarbeitet. Neben dem laufenden Arbeitslohn gewährte er ihr ab 1967 aufgrund mündlicher Zusage jährliche Tantiemen in unterschiedlichen Beträgen, für die er Rückstellungen bildete und die er durchschnittlich erst im 3. Jahr nach Bildung der Rückstellung auszahlte. Eine Vereinbarung über die Umwandlung der Tantiemeansprüche in eine verzinsliche Darlehensforderung wurde nicht getroffen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 364
BFH/NV 1990 S. 364 Nr. 6
EAAAB-30875

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BFH, Urteil v. 11.10.1989 - I R 161/85 -nv-

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