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BFH Beschluss v. - VIII B 93/85

Die Klägerin machte in ihren Gewinnfeststellungserklärungen für die Jahre 1968 bis 1973 Zahlungen an eine AG in der Schweiz (AG) als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt (- FA -) berücksichtigte diese Zahlungen nicht als Betriebsausgaben, weil es der Auffassung war, daß die Zahlungen lediglich Privatentnahmen der Gesellschafter verschleiern sollten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 574
BFH/NV 1988 S. 574 Nr. 9
GAAAB-30199

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BFH, Beschluss v. 08.09.1987 - VIII B 93/85 -nv-

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