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BFH Beschluss v. - VI B 137/85

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) bezog in den Streitjahren 1973 bis 1976 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der Deutschen Reichsbahn in Berlin (West). Am 20. Januar 1978 beantragte sie für 1976 und 1977 die Festsetzung einer Zulage gemäß § 28 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG). Diese Anträge lehnte der Beklagte und Antragsgegner (das Finanzamt - FA - ) nach Aktenlage im März 1978 aus materiellen Gründen ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 621
BFH/NV 1988 S. 621 Nr. 10
NAAAB-30068

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BFH, Beschluss v. 11.03.1988 - VI B 137/85 -nv-

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