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BFH Beschluss v. - IV R 54/88

Das Finanzgericht (FG) hat durch Urteil vom 10. November 1987 die vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) wegen Gewinnfeststellung 1980 bis 1981 der A und M GbR erhobene Klage als unbegründet abgewiesen. Die Revision hat das FG nicht zugelassen. In der Rechtsmittelbelehrung wurde darauf hingewiesen, daß den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof (BFH) nur zusteht, wenn das FG sie zugelassen hat oder wenn einer der in § 116 FGO genannten Verfahrensmängel gerügt wird. Dort heißt es weiter: Vor dem BFH muß sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 40
BFH/NV 1990 S. 40 Nr. 1
YAAAB-29805

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BFH, Beschluss v. 25.07.1988 - IV R 54/88 -nv-

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