Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) erhob gemäß § 3 des Nordrhein-Westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau in der Fassung vom 20. Juli 1970 (GrEStWoBauG/NW) durch Bescheid vom 29. Dezember 1982 wegen mehrerer Grunderwerbe des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) Grunderwerbsteuer einschließlich eines Zuschlages in Höhe von 31 551 DM nach. Den hiergegen namens und im Auftrage des Klägers durch seinen damaligen Steuerberater eingelegten Einspruch wies das FA durch Entscheidung vom 8. Dezember 1983 zurück. Die Einspruchsentscheidung wurde dem Steuerberater des Klägers mit Postzustellungsurkunde am 9. Dezember 1983 zugestellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 784 BFH/NV 1988 S. 784 Nr. 12 BAAAB-29574
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