Mit Bescheid vom 23. April 1976 hatte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) zunächst antragsgemäß für einen Mercedes-Benz Reisebus, der dem Kläger im März 1975 geliefert worden war, eine Investitionszulage nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1975 in Höhe von 14 855,40 DM gewährt. Dem Antrag war eine Rechnung beigefügt, aus der sich als Bestelldatum der 20. Januar 1975 ergab. Später forderte das FA unter Aufhebung seines Bescheids die Zulage wieder zurück. Außerdem setzte es für die Zeit vom 25. April 1976 bis zum 10. Juni 1980 Zinsen in Höhe von 3 626 DM fest.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 38 BFH/NV 1989 S. 38 Nr. 1 VAAAB-29495
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