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BFH Beschluss v. - III R 122/86

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1981 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist Malermeister. Bis 1976 betrieb er ein Malergeschäft. Ab 1. Januar 1977 wurde sein Betrieb im Wege einer Betriebsaufspaltung durch eine GmbH, an der der Kläger zu 90 v. H. und die Klägerin zu 10 v. H. beteiligt waren, fortgeführt. Das unbewegliche Anlagevermögen verpachtete der Kläger an die GmbH.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 182
BFH/NV 1989 S. 182 Nr. 3
MAAAB-29420

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BFH, Beschluss v. 22.06.1988 - III R 122/86 -nv-

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